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Feuerwehr,
Eignung für schweren Atemschutz

Für Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an die körperliche Eignung, sind nach § 6 Abs. 3 und 5 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, regelmäßig Eignungsuntersuchungen durchzuführen.

Geprüft werden kann sowohl die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit, als auch die Eignung für den schweren Atemschutz.

Bei der Eignungsuntersuchung für den schweren Atemschutz, wie er bei der Feuerwehr getragen wird, werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Lungenfunktionstest
  • Blutuntersuchung
  • Ruhe EKG
  • Belastungs-EKG
  • ärztliches Gespräch

Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Für Ihren Termin:

Wir raten davon ab, dass Sie nüchtern zur Untersuchung kommen.

Bringen Sie gerne mit:

  • Ihren Impfausweis
  • falls vorhanden: Sehhilfe, Medikamentenplan, Berichte über Vorerkrankungen
  • Sportkleidung für die Durchführung des Belastungs-EKGs